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Karnevalsveranstaltungen richtig versichern
 
Seit dem 11.11.2009 ist sie wieder da: die fünfte, närrische Jahreszeit. Bevor sie am Aschermittwoch im allgemeinen Wehklagen endet, werden zahlreiche Vereine eigene Karnevalssitzungen, Bälle und Umzüge durchführen. Damit diese Veranstaltungen unbeschwert ablaufen können, sollte man als Vereinsverantwortlicher unbedingt zwischen zwei Arten von Veranstaltungen unterscheiden:

Veranstaltungen für Mitglieder und geladene Gäste
Wird von Sportvereinen eine so genannte interne Karnevalsveranstaltung durchgeführt, an denen fast ausschließlich nur Vereinsmitglieder und geladene Gäste teilnehmen, besteht grundsätzlich ein ausreichender Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag mit dem lsb h.

Örtliche Festveranstaltungen
Wird jedoch eine öffentliche Karneval- oder eine Festveranstaltung durchgeführt, die für alle zu-gängig ist, sollte im Vorfeld mit dem Versicherungsbüro geklärt werden, ob und inwiefern ein Schutz für die vorhandenen Risiken besteht. Besonders wichtig ist dabei zum Beispiel auch, dass eine Veranstalterhaftpflichtversicherung besteht und damit auch die eigenen Mitglieder und Helfer abgesichert sind. Bei der Durchführung von eigenen und satzungsgemäßen Sportveranstaltungen ist dies jedoch grundsätzlich der Fall.

Sollte die Sportversicherung für die öffentlichen Festveranstaltungen und Umzüge zur Pflege des Brauchtums Karneval keinen ausreichenden Schutz bieten, stellt die ARAG Sportversicherung - als langjähriger Partner des Bund Deutscher Karneval (BDK) – hierfür spezielle Konzepte bereit. Weiterer Bedarf kann auch für Sonderrisiken bestehen, wie z.B. Garderobenversicherung, Musikinstrumente, Absicherung von Kfz- und Tierrisiken bei Umzügen.

Obacht ist bei den Karnevalsvereinen geboten, bei denen nur die Tanzgruppe Mitglied in einem Tanzsportverband ist und die weiteren Mitglieder des Vereins nicht dem lsb h gemeldet sind. In diesen Fällen besteht nur für die (Tanz-) Abteilung, nicht aber für den gesamten Verein ein Versicherungsschutz. Versichert sind dann ausschließlich nur die satzungsgemäßen Veranstaltungen und Aktivitäten dieser (sportlichen) Abteilung (z.B. Auftritte und Training). Wird eine Veranstaltung jedoch nicht von der Abteilung, sondern vom gesamten Karnevalverein veranstaltet (z.B. eine öffentliche Sitzung), besteht dafür standardmäßig kein Versicherungsschutz. Gleiches gilt für weitere Risiken, die den gesamten Verein betreffen, wie z.B. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Vereinsheim. Die ARAG bietet hierzu auf Anfrage gerne individuelle Schutzpakete an.
Quelle: aragvid-arag

Fragen zum Sportversicherungsvertrag und zu den Zusatzversicherungen beantwortet Ihnen das zuständige Versicherungsbüro (Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt) des lsb h jederzeit gerne.
Herr Pirmann, e-mail: Horst.Pirmann@arag.de , Telefon: 069/6789-252
Frau Schülzgen, e-mail: Ursula.Schuelzgen@arag.de ,Telefon: 069/6789-315

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